HEIMATMARKT

Schweiz: was eine Gesellschaft hier verlangt und was sie dafür zurückgibt.

Die Schweiz gilt als sicher, teuer und kompliziert. Zwei davon stimmen. Kompliziert ist sie nicht, sie ist nur genau: Jeder Schritt hat eine Zuständigkeit, eine Form und eine Voraussetzung. Wer die Reihenfolge kennt, kommt zügig durch. Wer sie nicht kennt, wartet auf Papiere, die niemand angefordert hat.

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Warum es hakt

Nicht das Land ist langsam, sondern die falsche Reihenfolge.

Die drei Dinge, die Zuziehende gleichzeitig wollen, hängen voneinander ab. Die Gesellschaft braucht eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Kapital muss vor dem Notartermin auf einem Kapitaleinzahlungskonto liegen. Die Bank will vorher wissen, wer hinter der Gesellschaft steht und woher die Mittel kommen. Setzt man an der falschen Stelle an, steht alles gleichzeitig still.

Dazu kommt der Kanton. Er entscheidet über Verfahren, Ansprechpartner und Bewilligungspraxis, und zwischen zwei Nachbarkantonen liegen teilweise Welten. Das ist kein Nachteil des Systems. Es ist das System.

RECHTSFORM

AG oder GmbH: Die Wahl hat Folgen, die man erst später spürt.

Beide sind Kapitalgesellschaften, beide werden im Handelsregister eingetragen, beide verlangen ein gesetzliches Mindestkapital, bei der AG ein höheres. Der Unterschied zeigt sich im Alltag: Bei der GmbH sind die Gesellschafter im Handelsregister sichtbar, bei der AG nicht in gleicher Weise. Die AG wirkt gegenüber Banken, Investoren und internationalen Partnern gewohnter, verlangt dafür mehr Formalien: Verwaltungsrat, Generalversammlung, Protokolle. Wir wählen nicht nach Prestige, sondern danach, wer künftig mit an Bord kommen soll.

KANTON UND GEMEINDE

Der Sitz ist eine Entscheidung über den Alltag.

Handelsregisteramt, Migrationsamt, Gemeinde: Mit diesen Stellen hast du zu tun, nicht mit einer Rangliste. Wir schauen darauf, wo deine Mitarbeitenden wohnen werden, wie gut du Kunden erreichst, wie die Bewilligungspraxis vor Ort aussieht und wie schnell dort tatsächlich gearbeitet wird. Zürich ist dabei oft richtig, aber nicht automatisch.

Der Sitz ist eine Entscheidung über den Alltag.
AUFENTHALT

Die Gesellschaft bringt dir keinen Aufenthalt und der Aufenthalt bringt dir keine Gesellschaft.

Beides sind getrennte Verfahren mit getrennten Behörden. Für Staatsangehörige aus dem EU- und EFTA-Raum gelten andere Wege als für Angehörige von Drittstaaten. Wir klären am Anfang, welcher Weg in deinem Fall überhaupt offensteht, und richten die Schritte danach aus. Wer sich zuerst eine Gesellschaft kauft und dann nach der Bewilligung fragt, hat die Reihenfolge verloren.

BANK

Der Bankenplatz ist offen, aber nicht bequem.

Schweizer Banken prüfen gründlich, und sie prüfen unterschiedlich: Kantonalbank, Grossbank, Privatbank und digitale Anbieter haben je eigene Profile, eigene Mindestanforderungen und eigene Vorstellungen davon, welches Geschäft sie annehmen. Wir bereiten die Unterlagen vor, wählen die passende Bank aus und begleiten den Prozess bis zur Eröffnung. Woran es scheitert, ist fast immer dasselbe: eine Eigentümerkette, die nicht nachvollziehbar dokumentiert ist.

Der Bankenplatz ist offen, aber nicht bequem.
LAUFENDER BETRIEB

Nach der Eintragung beginnt die Führung der Gesellschaft.

Buchhaltung, Abschluss, Generalversammlung mit Protokoll, Beschlüsse des Verwaltungsrats, Meldungen ans Handelsregister bei jeder Änderung, Sozialversicherungen und Lohnwesen, sobald jemand angestellt wird. Die Buchhaltung läuft über Treuhandpartner, die Governance begleiten wir selbst. Für Klienten, die es wünschen, übernehmen wir auch Mandate im Verwaltungsrat.

Wer dich begleitet

Bahnhofstrasse, Zürich.

Unser Sitz liegt an der Bahnhofstrasse, gegenüber der Nationalbank, in einem Gebäude von über 140 Jahren. Delal Iscan-Stamate ist Expertin für internationale Expansion und Strukturierung: Unternehmerfamilie, ab dem sechsten Lebensjahr im Betrieb, danach Stationen bei einer Big-Four-Gesellschaft und einer Wirtschaftskanzlei, im Stuttgarter Notariat und in einer Münchner Kanzlei. Heute Verwaltungsrätin und Head of Legal zweier IT-Unternehmen, mit einer eigenen Gesellschaft in Katar und einem nebenberuflichen Rechtsstudium an einer eidgenössisch akkreditierten universitären Institution.

« Ich bin selbst aus Deutschland hierhergezogen. Was ich über die Reihenfolge sage, habe ich nicht nachgelesen. »

Einordnung
Wofür die Schweiz passt

Für Unternehmen und Familien, die hier tatsächlich tätig sein wollen: mit Menschen, Entscheidungen und einem Ort, an dem gearbeitet wird. Für Holdingstrukturen über operativen Gesellschaften im Ausland. Für alle, die Verlässlichkeit über Jahrzehnte höher gewichten als einen schnellen Vorteil.

Wofür die Schweiz nicht passt

Für eine Adresse ohne Tätigkeit. Für Vorhaben, die nur wenige Monate laufen sollen. Und für alle, die Kosten und Aufwand eines Schweizer Betriebs nicht tragen wollen: Löhne, Sozialversicherungen, Treuhand und Revision gibt es hier nicht zum Discountpreis.

Analyse-Gespräch

Wir schauen uns deine Ausgangslage an.

Im ersten Gespräch ordnen wir ein, welche Rechtsform, welcher Kanton und welche Reihenfolge in deinem Fall sinnvoll sind, und was du an Zeit und Aufwand einplanen solltest.

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