Schweiz
Unser Sitz. Und für viele Klienten der erste Schritt aus der EU heraus.
- AG und GmbH als operative Gesellschaften, die Holding als Dach darüber
- Eintragung im Handelsregister des gewählten Kantons
- Gesetzliches Mindestkapital, bei der AG höher als bei der GmbH
- Mindestens eine in der Schweiz wohnhafte zeichnungsberechtigte Person
- Deutliche kantonale Unterschiede bei Verfahren, Behörden und Praxis
Die Schweiz ist kein Ort für Strukturen, die man schnell aufsetzt und leise wieder auflöst. Sie ist ein Ort, an dem eine Gesellschaft über Jahrzehnte geführt wird. Rechtssicherheit, eine berechenbare Verwaltung und ein Bankenplatz, der international ernst genommen wird: Das ist der Grund, weshalb Unternehmerfamilien hierherkommen.
Der Kanton ist dabei keine Nebenfrage. Er bestimmt Verfahren, Ansprechpartner und Bewilligungspraxis. Wir wählen ihn danach aus, was die Gesellschaft tatsächlich tun soll.
Wer aus Deutschland oder Österreich zuzieht, unterschätzt meist die Reihenfolge. Aufenthalt, Wohnsitz, Gesellschaft und Konto greifen ineinander. Dort entstehen die Verzögerungen, von denen später erzählt wird.
D.I.S. Advisory hat ihren Sitz an der Bahnhofstrasse in Zürich. Ich bin selbst aus Deutschland zugezogen und jeden Schritt, den wir begleiten, bin ich vorher für mich gegangen.
Passt für Unternehmen und Familien, die hier wirklich etwas aufbauen: Tätigkeit, Menschen, Entscheidungen vor Ort.
Für eine reine Adresse ohne Tätigkeit. Wer nur ein Schild sucht, zahlt Schweizer Kosten für einen Nutzen, den er nicht bekommt.
- Gründung von AG, GmbH und Holding
- Domizilierung und Sitzdienstleistungen
- Bankauswahl und Kontoeröffnung
- Aufenthalt und Bewilligungen
- Buchhaltung und Treuhand über Partner
- Laufende Begleitung nach der Gründung